Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eltern-/Erziehungsberechtigten-Leitfaden
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
unser gemeinsames Anliegen ist es, die Entwicklung Ihrer Kinder bestmöglich zu fördern. Um diese Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu erleichtern, erhalten Sie Informationen und Hinweise.

Morgenbetreuung
Mit der Öffnung des Schulhauses um 7:30 Uhr übernimmt die Schule die Aufsicht der Kinder. Vorher obliegt sie den Eltern.
Schüler*innen, die wegen der Berufstätigkeit ihrer Eltern schon vor 7:30 Uhr in der Schule sein müssen, können nach Anmeldung in der Schule betreut werden. Der Einlass erfolgt von 7:00 bis  7:15 Uhr.

Besuche in der Schule
Vor und während der Unterrichtszeit melden sich Besucher sowie Eltern im Sekretariat an.
Nach Schulschluss bzw. nach dem Essen erwarten die Eltern ihre Kinder auf dem Schulhof.
Damit sich die Lehrkräfte in vollem Umfang um Ihre Kinder kümmern können, bitten Erziehungsberechtigte diese schriftlich und formlos um einen Gesprächstermin oder Anruf.

Erkrankung von Schülern
Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt nicht die Schule besuchen können, muss es am selben Tag bis 7:45 Uhr durch einen Erziehungsberechtigten abgemeldet werden. Unser Anrufbeantworter ist Tag und Nacht, auch am Wochenende, aufnahmebereit. Kontaktmöglichkeiten

Erfolgt keine Abmeldung wird Ihr Kind als unentschuldigt geführt. An dem Tag, an dem Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, geben Sie ihm einen Entschuldigungszettel bzw. ein ärztliches Attest für den Klassenlehrer mit. Vorhersehbare Termine der Kinder werden vorab dem Klassenlehrer mitgeteilt.
Bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangt werden.
Es kommt immer wieder vor, dass Kinder bereits am Morgen eindeutig krank in der Schule erscheinen. Bitte lassen Sie Ihr Kind in so einem Fall zu Hause, um die Ansteckung von Mitschüler*innen zu vermeiden. Bei einer Erkrankung oder einem Unfall während der Unterrichtszeit können Schüler*innen auf Grund der Aufsichtspflicht der Schule nicht alleine nach Hause geschickt werden. Eine Abholung des Kindes durch Erziehungsberechtigte bzw. Bevollmächtigte hat umgehend zu erfolgen.

Auftreten von Kopfläusen in der Schule
Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Schüler*innen von Kopfläusen befallen sind. Bitte achten Sie auch bei Ihrem Kind regelmäßig auf eventuelle Anzeichen. Im akuten Fall lassen Sie bitte Ihr Kind sofort zu Hause und informieren Sie die Schule. Ein Arzt muss bescheinigen, dass Ihr Kind läusefrei ist!

Adressenänderungen – Telefonnummern für den Notfall
Wir bitten Sie, jede Änderung Ihrer Adresse oder Telefonnummer der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bitte hinterlegen Sie unbedingt die Dauervollmacht. In einem Notfall (Erkrankung oder Unfall Ihres Kindes) können wir sofort handeln. Bei Veränderungen erhalten Sie auf der hinterlegten PDF-Datei ein neues Formular.

Beurlaubungen von Schülern
Beurlaubungen von Schüler*innen für 1 bis 2 Tage kann der/die Klassenlehrer*in genehmigen. Freistellungen darüber hinaus müssen bei der Schulleitung 2 Wochen vorher beantragt werden.
Laut ministerieller Weisung ist jede Beurlaubung zum Zwecke der Ferienverlängerung untersagt.

Schülerunfallversicherung
Für Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg oder bei schulischen Veranstaltungen besteht für alle Schüler*innen Versicherungsschutz. Bitte teilen Sie der Klassenleitung unverzüglich mit, wenn Sie wegen eines Schulunfalls Ihres Kindes einen Arzt aufsuchen mussten.

Aus Unfallschutzgründen sollten nur Schüler*innen der 4. Klassen nach Ablegen der Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Auf Grund der Unfallgefahr dürfen Skateboards und Roller nicht mit in das Schulgebäude gebracht werden. Fahrräder und Roller sind bei den Fahrradständern abzustellen und anzuschließen. Für diese übernimmt die Schule keine Haftung.

Haftung bei Verlust von Geld oder Wertgegenständen bzw. Beschädigungen
Die Schule haftet nicht für verlorengegangenes Geld oder Wertgegenstände.

Im Sport-und Schwimmunterricht ist es den Kindern untersagt, Schmuck zu tragen. Diese Maßnahme dient einzig der Sicherheit Ihres Kindes und der Vorbeugung von Unfällen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Kind an den Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet, keinen Schmuck trägt.

Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum besteht Schadensersatzpflicht für den verantwortlichen Schüler*innen bzw. für die Erziehungsberechtigten.

Freiexemplare
Freiexemplare sind Eigentum der Schule. Der Schüler ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und am Ende des Schuljahres zurückzugeben. Bei vorsätzlicher und fahrlässiger Beschmutzung/Beschädigung oder dem Verlust eines Buches muss Ersatz geleistet werden.

Sorgfältiger Umgang mit Schuleigentum
Bitte sorgen Sie dafür, dass bis zum Ende der 1. Schulwoche sämtliche Schulbücher Ihres Kindes mit einem Schutzumschlag versehen sind. Kleben Sie die Tesa-Streifen nicht auf den Buchdeckel, sondern auf den Umschlag! Tragen Sie den Namen Ihres Kindes auf der ersten Seite des ausgeliehenen Buches in den Stempel ein.

Schulsozialarbeit
An der Schule ist die Schulsozialarbeiterin Frau Wiese tätig. Ihr Büro befindet sich im Raum 103a. Sie erhalten hier Beratung und Unterstützung in Bildungs-und Erziehungsfragen.

Wir bitten Sie um die Einhaltung unserer Festlegungen.
Schuljahr…………………
Unterschrift der Eltern…………………
C.Pietsch
(Schulleiterin)

Bitte hinterlegen Sie eine aktuelle Dauervollmacht in der Schule. Falls sich diese ändert, reichen Sie eine neue ein.
Dauervollmacht

Die Hausordnung können Sie sich hier herunterladen. Ein russisches Exemplar ist ebenfalls downloadbar. Zusätzlich bieten wir eine Vorlage für einen Entschuldigungszettel auf Russisch an.
Hausordnung
Schulordnung Русский
Entschuldigungszettel Русский

In der Regel beginnen Kinder im Alter von 6 Jahren mit dem Besuch der Grundschule.
Dies kann jedoch je nach Land oder Bildungssystem leicht variieren.

Bitte nutzen Sie das Onlineformular: Schulanmeldung an einer Grundschule in Schwerin.
Weitere Informationen finden Sie HIER

Eine aktuelle Übersicht der Klassen und Lehrkräfte finden Sie HIER.

Schauen Sie sich dazu unseren Schulwegplan an. Auch in unserem Kurzprofil können Sie sich dazu informieren. Weitere Ideen bietet das Programm „Fit und sicher in die Zukunft“, den Beitrag finden Sie unter Weiteres

Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie sehr an der schulischen Entwicklung Ihres Kindes interessiert sind.
Um jedoch einen reibungslosen Unterrichtsbeginn sowie Ruhe und Zeit für Ihr Kind garantieren zu können, bitten wir Sie, Ihre Kinder morgens nicht in das Schulgebäude bzw. in die Turnhalle zu begleiten.
Elterngespräche führen wir grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung durch. Ein Gesprächswunsch wird im Hausaufgabenheft vermerkt.
Da wir aus Sicherheitsgründen stets einen Überblick über die anwesenden Personen in der Schule benötigen, ist das Betreten des Schulgebäudes für Besucher*innen nur nach Anmeldung im Sekretariat gestattet.
Wir freuen uns über Ihr Verständnis.
C. Pietsch
(Schulleiterin)

Die genaue Dauer eines Schultags kann je nach Schule und Land variieren. In den meisten Fällen dauert ein Schultag für Grundschüler*innen jedoch zwischen 4 und 6 Stunden. Pausen sind normalerweise in den Tagesablauf integriert, um den Kindern ausreichend Erholungszeit zu geben.

Unterrichts- und Pausenzeiten der Nils-Holgersson-Grundschule:

Frühbetreuung 07:00 – 07:30 Uhr 
1. Stunde 07:45 – 08:30 Uhr 
2. Stunde 08:40 – 09:25 Uhr 
1. Hofpause  09:25 – 09:50 Uhr 
3. Stunde  09:50 – 10:35 Uhr 
4. Stunde  10:45 – 11:30 Uhr 
2. Hofpause  11:30 – 11:50 Uhr 
5. Stunde  11:50 – 12:35 Uhr 
6. Stunde  12:45 – 13:30 Uhr 

 

Die Kunstmaterialien werden in der Regel im Klassenraum aufbewahrt.
Für die Sportsachen erhalten die Kinder ein Fach in der Garderobe. Von Montag bis Freitag sollte die Sportkleidung dort untergebracht werden.  

Auszug aus dem Hausaufgabenkonzept

Richtlinien für Schülerinnen und Schüler
– führen ein Hausaufgabenheft, das für zwei Wochen vorbereitet ist (Stundenplan, Datum und Woche)
– tragen täglich Hausaufgaben für alle Fächer in das Hausaufgabenheft ein
– fragen bei Schwierigkeiten nach
– alle Bücher und Hefte zur Erfüllung der Hausaufgaben werden mit nach Hause genommen
– Zuhause oder im Hort werden immer zuerst die Hausaufgaben für den kommenden Schultag erledigt
– achten darauf, dass alle Aufgaben vollständig gelöst wurden
– haken erledigte Aufgaben im Hausaufgabenheft ab
– beim Packen der Schultasche für den nächsten Tag, stecken sie auch alle erledigten Hausaufgaben mit ein
– sollten durch Krankheit oder aus anderen Gründen Fehltage entstehen, werden bei Mitschüler*innen die Hausaufgaben erfragt
– sind Hausaufgaben vergessen worden, erfolgt die Information an den/die Lehrer*in vor Unterrichtsbeginn und sie werden zur nächsten Stunde vom Kind unaufgefordert vorgelegt

Richtlinien für Lehrerinnen und Lehrer
Auf dem ersten Elternabend eines neuen Schuljahres erhalten die Eltern alle Informationen über das Hausaufgabenkonzept unserer Schule.

– achten auf die ordnungsgemäße Führung der Hausaufgabenhefte
– geben Hausaufgaben auf, die aus dem Unterricht erwachsen
– planen ausreichend Zeit im Unterricht ein, um die Aufgaben stellen und erklären zu können
– Fragen zu den Hausaufgaben werden gemeinsam geklärt
– üben das Aufschreiben der HA in 1. Klasse ein
– in der 1.Unterrichtswoche (Klassen 2-4) ist das Thema Hausaufgaben Inhalt des Unterrichts
– räumen den Schüler*innen ausreichend Zeit zum Eintragen der Hausaufgaben ein
– ein fester Platz an der Tafel für Hausaufgaben ist zu vereinbaren
– schreiben die Hausaufgaben an die Tafel
– achten darauf, dass die Schüler*innen die Eintragungen in die Hausaufgabenhefte vornehmen
– tragen die Aufgaben und zu dem Tag in das Klassenbuch ein, für den sie zu erledigen sind
– führen die Übersicht zu fehlenden Hausaufgaben
– informieren die Eltern über das Hausaufgabenheft des Schülers über vergessene oder unvollständige Hausaufgaben
– teilen beim wiederholten Fehlen von Hausaufgaben dies den Eltern mit
– kontrollieren die Hausaufgaben

Zweimal hintereinander vergessene Hausaufgaben innerhalb eines Faches: Nach vorheriger Elterninformation erfolgt die Nacharbeit der betreffenden Hausaufgaben nach dem Unterricht in der Schule.

Richtlinien für Eltern
– helfen bei der Führung des Hausaufgabenheftes
– zeigen Interesse an der Arbeit des Kindes
– nehmen sich Zeit, das Kind bei mündlichen Hausaufgaben zu unterstützen z.B. Vokabeln lernen, Gedichte lernen, Vorbereitung auf den Fachunterricht
– lassen die Hausaufgaben möglichst selbstständig, ohne viel Unterstützung anfertigen
– lassen das Kind entscheiden, welche Hausaufgabe zuerst erledigt wird
– helfen dem Kind bei Problemen, die Reihenfolge der Hausaufgaben zu organisieren z.B.: vom Leichten zum Schweren
– loben vorrangig die selbständige Leistung und nicht nur die Richtigkeit einzelner Aufgaben
– brechen mit dem Kind die Lösung weiterer Aufgaben ab, wenn weit über den Zeitrahmen hinaus Hausaufgaben nicht erledigt werden können
– informieren den entsprechenden Fachlehrer schriftlich über die Entscheidung
– üben keinen unnötigen Druck auf das Kind aus
– Eltern fertigen nicht die Hausaufgaben für das Kind an
– unterstützen durch das Beschriften der Arbeitsmittel und Materialien
– sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz zu Hause (Abschalten Handy, PC, TV)
– erinnern an die Mitnahme von Materialen aus der Schule zur HA-Erledigung
– sorgen mit dafür, dass die Tasche vollständig gepackt ist, Schreibgeräte funktionstüchtig sind und die Arbeitsmittel vollständig in die Schule mitgenommen werden
– unterstützen das Kind beim Erkundigen und Nacharbeiten von Aufgaben und Hausaufgaben die durch (krankheitsbedingte) Fehltage entstehen
– werden vom Lehrer benachrichtigt, wenn das Kind die Hausaufgaben wiederholt nicht erledigt hat
– kümmern sich durch Konsequenz und Kontrolle darum, dass das Kind eine zuverlässige Arbeitshaltung aufbaut und Hausaufgaben termingerecht ausführt
– unterschreiben das Hausaufgabenheft spätestens am Wochenende

Das vollständige Hausaufgabenkonzept können Sie hier herunterladen: Hausaufgabenkonzept.

Ja, viele Grundschulen bieten außerschulische Aktivitäten und Arbeitsgemeinschaften (AGs) an. Dies können Sportaktivitäten, Musik- oder Kunstgruppen, Sprachkurse oder andere interessensbasierte Aktivitäten sein. Die Teilnahme an diesen Aktivitäten ist oft freiwillig und kann je nach Schule variieren. In der Nils-Holgersson-Grundschule gibt es eine Unterscheidung nach den Klassenstufen 1/2 und 3/4.
Unsere aktuellen VH-Angebote finden Sie HIER

 

Träger: DRK-Kinderland
Erreichbarkeit in Absprache mit dem Träger:
0385 555 730-200

Für weitere Informationen schauen Sie ins Kurzprofil

Mit dem Wegweiser Schule finden Sie verschiedene Schulen in der Umgebung, die Ihr Kind nach der Grundschule besuchen kann.